AGB der Firma COOL-DIVE
Stand 1/2007
Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB) für Service/ Automatenrevisionen
- Wir, die Firma COOL-DIVE führen Wartungsarbeiten an Atemtechniken, erste und zweiter Stufe sowie ggf. dem Oktopus, Air II etc. durch.
- Die Pauschalpreise beziehen sich auf Atemtechniken, die weder durch unsachgemäße Behandlung, wie z. B. Wassereinbruch in der ersten Stufe/ zweiten Stufe, unsachgemäßen Werkzeugeinsatz sowie auf Atemtechniken, die nicht in Teilen oder teilweise zerlegt wurden
- und bei denen die letzte Revision nicht länger als 12 Monate zurückliegt, zur Revision gegeben werden. Die Nachweispflicht obliegt dem Kunden, vor Rep. Beginn.
- Sollte bei der Revision festgestellt werden, dass unter Punkt 2 genannte Faktoren zutreffen wird vereinbart, dass bis zu einer Preiserhöhung von € 35,00 zzgl. zum vereinbarten Pauschalpreises die Arbeiten ausgeführt werden dürfen, die der Beseitigung der Schäden dienen und keiner weiteren Bestätigung durch den Kunden bedürfen.
- Defekte Kleinteile, wie z. B. Mündstücke, defekte O-Ringe, Schrauben können ohne Rücksprache mit dem Kunden bis € 25,00 ausgetauscht werden. Alle ausgetauschten Teile werden von uns nur bis zur Abholung durch den Kunden aufbewahrt und danach Fachgerecht entsorgt. Defekte und ausgetauschte Teile werden generell unbrauchbar gemacht, um Verwechselungen mit Neuteilen vorzubeugen, so werden alte O-Ringe z.B. zerschnitten.
- Sollten Arbeiten durch nicht -autorisierte -Kundige an den Atemtechniken durchgeführt worden sein oder wurden keine Originalteile verwendet, ist dies bei der Abgabe schriftlich bekannt zu geben. In diesem Fall wird die Revision nach Aufwand durchgeführt. Der Arbeitslohn wird pro Stunde mit € 40,00 vereinbart. und erfolgt ggf. anteilig für jede angebrochenen 15 Minuten mit € 10,00, zuzüglich der benötigten Teile.
- Für in Deutschland gekaufte Sherwoodautomaten gelten die u. g. Sonderkonditionen nur wenn die Folgerevision innerhalb von 12 Monaten von einem autorisierten Kundigen durchgeführt wurde (jedoch Punkt 2,3,4,5 beachten). Nach Ablauf der 12 Monate ist der normale Revisionspreis (s. u.) zu entrichten. Der Nachweis über die Einhaltung der 12 Monatsfrist obliegt dem Kunden. Die Sonderkonditionen gelten ausdrücklich nur für Sherwood Atemtechniken, die in Deutschland bei der Firma Balzer oder deren Servicehändler gekauft wurden. Die Nachweispflicht hierfür obliegt wiederum dem Kunden. Bei Automaten die nicht in Deutschland gekauft wurden, werden keinerlei Teile kostenfrei ausgetauscht (gem. AGB der Firma Balzer in Lauterbach); es gelten die normalen Revisionspreise.
- Alle Atemtechniken müssen unmittelbar nach Durchführung der Revisionsarbeiten unter einfachen und sicheren Bedingungen (z. B. Schwimmbad bzw. Flachwasserbereich etc.) mindestens 20 Minuten getaucht werden, bevor sie unter normalen Freiwasserbedingungen getaucht werden. Wir empfehlen, die Atemtechniken danach bei uns nochmals kostenfrei auf korrekten Mitteldruck und Funktion überprüfen zu lassen. Eine ggf. Nachjustierung ist ebenfalls kostenfrei wenn sie innerhalb von bis zu 4 Wochen nach Fertigstellung der Revision bei uns durchgeführt wird.
- Reklamationen der Revisionen sind bei uns sofort nach Bekannt werden anzuzeigen. Bei berechtigten Reklamationen/ Mangel (ggf. nach Rücksprache mit dem Hersteller) leisten wir nur für die defekten Teile und deren Montage durch uns Ersatz. Kosten für z. B. Leihausrüstung am Urlaubsort werden von uns nicht erstattet. Weiterhin haften wir nicht für Folgeschäden. Wir haften nur für Zubehör, das auf der ersten Seite aufgeführt wurde, max. zum Wiederbeschaffungswert. Für Computer, Finimeter und Zubehör, die sich an der Atemtechnik befinden, übernehmen wir bei Verlust oder Beschädigung ausdrücklich keinerlei Haftung. Wir empfehlen generell diese zu entfernen bzw. abzunehmen. Wir sind gerne bei der De- / Montage behilflich. Die Höchstentschädigung bei Verlust einer kompletten Atemtechnik mit einer ersten und zweiten Stufe mit Oktopus und allen Anbauteilen, wird mit maximal € 400,00 vereinbart.
- Wir verwenden ausschließlich nur Originalteile der Hersteller. Vom Kunden mitgebrachte Teile werden prinzipiell nicht verwendet.
- Eine Sicht bzw. Drucküberprüfung aller Druckschläuche findet nicht im Rahmen der Revision statt. Die Hersteller bzw. wir empfehlen diese Prüfung alle zwei Jahre. Auf Wunsch kann eine Druckprüfung gegen Kostenerstattung erfolgen. Da diese Druckprüfung fast den Neupreis der Schläuche erreicht, empfehlen wir jedoch diese alle zwei Jahre auszutauschen. O-Ringe an Anbauteilen werden nicht überprüft.
- Salvatoresche Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so kann daraus nicht die Rechtsunwirksamkeit des gesamten Vertrages hergeleitet werden. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass rechtsunwirksame Bestimmungen, die z. B. gegen das Wettbewerbsrecht oder den Datenschutz verstoßen, anzupassen sind und durch solche ersetzt werden, die der ersetzten, wirtschaftlich am nächsten kommt.
(AGB) für Service/ Computer-Batteriewechsel/ DTG-TÜV
- Druckluftflaschen werden von der Fremdfirma nach der Prüfung wieder komplettiert. Wir übernehmen daher keine Verantwortung für Beschädigungen am Lack und, falls die DTG nicht von uns befüllt wurden, für die Dichtigkeit.
- Wir weisen darauf hin, das der nach normalen Freiwasserbedingungen (max. 40m, min 20min) getauchte Computer vom Nutzer einer Sichtkontrolle des Batteriefach unterzogen werden muss um evtl. Wassereinbruch zu erkennen. Ggf. kann der Kunde das Gerät danach bei uns nochmals kostenfrei überprüfen lassen (innerhalb von bis zu 4 Wochen nach Fertigstellung der Revision).
Alle Preise enthalten die gesetzliche MwSt. von z. Zt. 19%.
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